SCHACH-BEZIRKSVERBAND MÜNCHEN eV

IM BAYERISCHEN SCHACHBUND


Die neuen FIDE-Schachregeln

Die vom FIDE-Kongreß vom Sept./Okt. 1996 in Eriwan (Armenien) beschlossenen Schachregeln, die ab 01.07.1997 allgemeine Gültigkeit haben, liegen inzwischen gedruckt auf. Sie können über den Bezirksvorsitzenden Gerhard Kuchling bezogen werden.



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Zu den FIDE-Regeln

Was ist neu und anders an den Regeln?

Äußerlich fällt auf, daß sich die Zahl der Artikel verringert hat. Deshalb hat sich aber nicht so viel geändert, wie es zunächst aussieht. Viele Regeln sind gestrafft worden, Oft ließ sich in einem Satz ausdrücken, was in früheren Regeländerungen zu ausführlichen Regelergänzungen geführt hatte.

Die Regelungen über den Abbruch und die Wiederaufnahme von Schachpartien sind ihrer geschwundenen Bedeutung entsprechend in den Anhang verbannt worden. Dafür haben die Regeln über die Beendigung von Partien im Schnellschach-Modus (»Quickplay Finish») eine Beförderung von der Sonderregel zu einem eigenen Artikel in den Schachregeln erfahren. Die Regelungen über das Schnellschach und Blitzschach sind ebenfalls keine Sonderregeln mehr, sondern als Anlage zu den Schachregeln genommen worden und wesentlich gestrafft worden.

Im folgenden gehe ich nur auf diejenigen Punkte ein, die sich gegenüber der bisher geltenden Regelung geändert hat oder wo eine bisher geübte Praxis in die Regeln Eingang gefunden hat.


Einzelheiten der Änderungen bzw. Klarstellungen:

1. Die Ausführung der Züge (Art. 4, bisher Art. 7)

1.1 Züge können nur mit einer Hand ausgeführt werden (Art. 4.1). Damit ist klargestellt, daß auch beim Schlagen einer Figur und beim Rochierenkeinesfalls zwei Hände benutzt werden dürfen. Das gilt auch im Schnell- und Blitzschach.

1.2 Sonderfall der «Berührt-geführt»-Regel: Wenn der Spieler den König und den Turm gleichzeitig berührt, die Rochade nach dieser Seite jedoch nicht regelgemäß ist, dann muß der Spieler zunächst nach der anderen Seite rochieren; nur wenn auch dies gemäß den Regeln nicht möglich ist, muß er zunächst einen anderen Königszug unternehmen oder - falls dies auch nicht regelwidrig wäre - einen anderen zulässigen Zug ausführen (Art. 4.4.c).

Der Schiedsrichter muß von Amts wegen eingreifen, wenn er an einem Brett beobachtet, daß ein Spieler gegen die Berührt-geführt-Regel verstößt. Er ist also gehalten, den Spieler zu einem korrekten Zug mit der zuerst berührten Figur anhalten oder - falls der Gegnser seinen Zug bereits ausgeführt hat - den Spieler hinweisen bzw. Art. 13.4 anwenden. Dies ergibt sich auch aus der ausdrüclich anders lautenden Regelung für Schnell- und Blitzschach in Anlage B Abs. 5.

1.3 Die Regeln unterscheiden zwischen der »Beendigung« eines Zuges (orig.: »made«) und dem »Abschluss« eines Zuges (orig. »completed«). Ein Zug ist »beendet«, wenn gemäß Artikel 4.7 (wie bisher) die gezogene Figur als Teil eines regelgemäßen Zuges losgelassen ist (bzw. die geschlagene Figur vom Brett genommen ist oder eine Figur, in welche ein Bauer umgewandet worden ist, aufs Brett gestellt und losgelassen worden ist. Der Zug ist erst dann »abgeschlossen«, wenn der Spieler seine Uhr angehalten und die des Gegners in Gang gesetzt hat; außer die Partie ist durch Herbeiführen einer Matt- oder Pattstellung, durch Aufgabe oder durch Remisvereinbarung sofort beendet worden (Art. 6.7).


2. Die Schachuhr (Art. 6, bisher Art. 12)

2.1 Neben den bisher bekannten Schachuhren und damit einstellbaren Bedenkzeiten erkennt die FIDE nunmehr auch solche Uhren an, bei welchen nach jedem Zug eine weitere zur Verfügung stehende Zeit hinzugezählt wird; sog. »Aufschub-Modus« (orig.: delay mode). Auf die Regeln, die sich auf diese letztere Uhr beziehen, gehe ich hier allerdings nicht ein, da entsprechende Bedenkzeitregelungen derzeit noch kaum vorgeschrieben werden.

Es gibt zwei neue Zeitmodi:

- Fischer-Modus: Je Zug (und zwar vom ersten an) wird eine fest Bedenkzeit zur bestehenden Hauptbedenkzeit hinzugerechnet (z.B. 30 Sekunden). Verbraucht der Spieler weniger als 30 Sekunden für einen Zug, so wird der Rest zur verbleibenden Bedenkzeit hinzugerechnet.

- Bronstein-Modus: Dieser ist in Art. 6.2, Abs. 2 näher erläutert: Auch hier erhält der Spieler außer der Haupt-Bedenkzeit für jeden Zug eine feste Zeit hinzugerechnet.Zunächst läuft diese Zusatzbedenkzeit ab. Verbraucht der Spieler mehr als 30 Sekunden, so verringert sich dann seine Haupt-Bedenkzeit entsprechend. Verbraucht er aber weniger, so wird der verbleibende Rest nicht mit übernommen. Das ist der entscheidende Unterschied zum Fischer-Modus: Der Spieler hat für jeden Zug die feste Zusatzzeit (z.B. 30 Sekunden) + die verbliebene Haupt-Bedenkzeit.

2.2 Erlaubt sind auch Uhren, welche die Zügezahl anzeigen. Hierauf kann jedoch kein Antrag gestütz werden: z.B.: beide Spieler haben in Zeitnot nicht mitgeschrieben; auch die Notation eines Schiedsrichters oder Turnierhelfers fehlt; dann kann ein Spieler Gewinn durch Zeitüberschreitung seines Gegners, dann reicht eine von der Uhr angezeigte Zügezahl als Beweis nicht aus. Umgekehrt kann der Spieler einer Verlusterklärung wegen Zeitüberschreitung nicht dadurch begegnen, daß er auf die Zügezahl der Uhr verweist.

Weiterhin sind im Spielsaal erlaubt: Bildschirme, Demo-Bretter o.ä., auf welchen die aktuell auf dem Schachbrett stehende Stellung gezeigt werden und die Zügezahl angezeigt wird. Auch hierauf kann ein Spieler keinen Anspruch stützen.

2.3 Der Schiedsrichter bestimmt, wo die Uhr plaziert wird. Eine Regelung dahin, daß ein Spieler bestimmen kann, auf welcher Seite die Uhr steht, ist in keiner Regel mehr enthalten, auch nicht in den Schnellschach- und Blitzschachregeln. Ein Turnierleiter kann natürlich im Einzelfall (z.B. bei Behinderten) oder generell abweichende Handhabungen zulassen.

2.4 Die Uhr wird in Gang gesetzt zu dem Zeitpunkt, der für den Spielbeginn vorgesehen ist. Ein Spieler verliert, wenn ab dem plangemäßen Beginn eine Stunde vergangen ist und er zu diesem Zeitpunkt noch nicht am Brett eingetroffen ist. Damit ist der Streit, ob die eine Stunde nicht ab tatsächlichem Spielbeginn zu rechnen ist, durch die Regeln erledigt. Offen bleibt aber die Möglichkeit einer anderweitigen Ausschreibung oder Turnierleiter­entschei­dung.

Es ist hier nochmals festzuhalten, daß es keine Regel gibt, wonach der am Zug befindliche Spieler mit den weißen Steinen seinen Zug nur verdeckt ausführen braucht, wenn der Gegner noch nicht im Spielsaal ist.

2.5 Aus der Regelung, daß ein Zug erst nach dem Drücken der Schachuhr abgeschlossen ist, folgt, daß der Gegner erst dann am Zug ist.

2.6 Der Spieler muß (und das gilt jetzt für alle Turnierarten und für die gesamte Partiedauer) die Uhr mit derselben Hand bedienen, mit welcher er den vorhergehenden Zug ausführt hat.

2.7 Ein Spieler kann nicht durch Zeitüberschreitung verlieren, wenn eine Stellung erreicht ist, bei welcher es unmöglich ist, mit zulässigen Zügen Matt zu setzen. Es darf also auch unsinniges Spielen nicht mehr zum Matt führen (Art. 6.9).

Dementsprechend ist auch in Art. 9.6 vorgeschrieben, daß eine Partie remis ist, sobald eine Stellung entstanden ist, aus welcher Matt durch keine erdenkliche Folge von regelgemäßen Zügen, auch bei ungeschicktestem Spiel, erreichbar ist. Diese Regel ersetzt die bisherige Regelung der Art. 10.4 und 10.5, in welcher die Stellungen (bzw. die noch vorhandenen Figuren) definiert wurden.

Diese vereinfacht gefaßte Regel gilt jetzt auch für die Beendigung der Partien im Schnellschach-Modus, für das Schnellschach und das Blitzschach. In Nr. 4 der Blitzschachregeln (Anhang C) ist auch klargelegt, daß zwei Springer und König gegen König zum Mattsetzen nicht ausreichen, hingegen Turm und König gegen Springer und König schon.


3 Regelwidrige Züge (Art. 7, bisher Art. 8)

3.1 Bisher galt bereits, daß ein Spieler die von ihm verschobenen oder umgeworfenen Steine auf seine Zeit wiederaufzustellen hat. Die Regeln stellen nun klar, daß der Gegner, falls er am Zug ist, seine Uhr zurückdrücken kann

3.2 Wird während der Partie festgetellt, daß ein regelwidriger Zug ausgeführt worden war, und die Partie muß auf die letzte legale Stellung zurückgestellt werden, so entscheidet der Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen, wie er die Uhren einzustellen hat. Die detaillierte frühere Regelung (Art. 12.6) ist entfallen.

Kann bei Feststellung eines irregulären Zuges die letzte legale Stellung vor diesem Zug nicht aufgeklärt werden, so wird die letzte feststellbare legale Stellung aufgebaut und die Partie fortgesetzt. Der Schiedsrichter entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen, wie er die Uhren einzustellen hat. (Art. 8.1.). Bisher galt die Regelung, daß in diesem Fall die Partie abzubrechen und neu zu beginnen sei.

3.3 Die Regelung des Art. 10.3 über die Ahndung regelwidriger Züge gilt unmittelbar nicht für Partien, die in einem anderen Modus als im »Quickplay Finish-Modus« gespielt werden. Über Art. 13.1 ist es dem Schiedsrichter aber erlaubt, auch bei Partien, die in einem anderen Modus gespielt werden, Strafen zu verhängen.


4 Die Notation

4.1 Die Regeln enthalten nun ausdrücklich, was bisher bereits aufgrund einer Regelauslegung erlaubt war: der Spieler muß den Zug des Gegners nicht sofort notieren, sondern kann erst seinen eigenen Zug ausführen, muß dann aber seinen und den des Gegners sofort notieren.

4.2 Das Partieformular, welches Eigentum des Turnierveranstalters - nicht des Spielers - ist (so jetzt Art. 8.3), muß zu jedem Zeitpunkt der Partie für den Schiedsrichter sichtbar sein. Verstecken ist jetzt also ausdrücklich untersagt.

4.3 Die Pflicht zur Partienotation endet 5 Minuten vor der jeweiligen Zeitkontrolle. Wenn das Blättchen gefallen ist, hat der Spieler seine Notation zu vervollständigen (Art. 8.4).

Die Regelungen über die Beendigung von Partien im Schnellschach-Modus enthalten keine besonderen Regeln über das Mitschreiben. Auch bei Partien mit einer Bedenkzeit von 2 Stunden für 40 Zügen und 1 Stunde Rest (oder mit ähnlichen Bedenkzeitregeln) muß der Spieler zunächst bis 1 Std. 55 Minuten, also 5 Minuten vor der 1. Zeitkontrolle, mitnotieren. Die Schreibpflicht entfällt dann, bis auf seiner Uhr 2 Stunden um sind und sein Blättchen fällt. Er muß dann die Notation vervollständigen und dann weiterschreiben bis wiederum noch 5 Minuten bis zum Ablauf von 3 Stunden übrig sind.

4.4 Art. 8.5 legt nunmehr die Regelungen über die Ergänzung der Partiemitschrift nach Beendigung einer Zeitnotphase zusammengefaßt und deutlicher klar, was bisher aus der Zusammeschau mehrerer Vorschriften (Art. 11.6 und 11.8) erschlossen werden mußte: Hat ein Spieler in Zeitnot nicht mitgeschrieben, so darf er keinen Zug ausführen, bevor er nicht sein Formular vervollständigt hat, wobei er die Notation des Gegners zu Hilfe nehmen darf und er ihm diese vor Ausführung seines Zuges wieder zurückzugeben hat.

Haben beide Spieler nicht mitnotiert, wird vom Schiedsrichter in jedem Fall die Uhr angehalten und eine Ergänzung beider Notationen herbeigeführt.

4.5 Anhang E enthält umfangreiche Regeln über die Notation, die grundsätzlich nichts Neues bringen, außer: Ein Remisangebot mit einem «(=)» angemerkt werden. Das soll vor allem den Gegner davor sichern, daß der Spieler sein Remisangebot wieder zurückzieht oder sich darauf beruft, er habe nie eines abgegeben. Wenn der Spieler also Remis bietet und die Notation von »(=)« unterläßt, kann der Gegner darauf bestehen, daß der Spieler dies auch aufnotiert.

4.6 Bei er einem Spieler, der aus den in Art. 8.1 Abs. 3 aufgeführten Gründen nicht mitschreibt, abzuziehenden Zeit ist bisher ein Abzug von 10 Minuten üblich.


5 Das unentschiedene Spiel (Art. 9, bisher Art. 10)

5.1 Die Beendigungsgründe sind jetzt in Art. 5 zusammengefaßt. Die Einzelheiten der Remisansprüche und das dabei einzuhaltende Verfahren sind in Art. 9 enthalten.

An den Regelungen über das Remisgebot und die Geltendmachung eines Remisanspruchs wegen dreimaliger Stellungwiederholung und nach der 50 Züge-Regel hat sich grundsätzlich nichts geändert. Neu ist, daß einem Spieler, der einen Remisanspruch zu Unrecht erhebt nicht mehr eine feste Zeit abgezogen wird (was u.U. zur Zeitüberschreitung führen konnte, sondern daß ihm die Hälfte seiner verbleibenden Bedenkzeit, maximal 3 Minuten abgezogen werden; dem Gegner aber 3 Minuten hinzugerechnet werden.

5.2 Die Remisregeln gelten auch für Partien mit Beendigung im Schnellschach-Modus, Schnellschach- und Blitzschachpartien. Für Quickplay-Finish-Partien ist auch Art. 10.2 zu beachten, auf den ich weiter unten eingehe, und der auch für Schnellschach-Partien Anwendung findet.

5.3 Die Remisreklamation ist nicht mehr zulässig, wenn der Spieler nicht mehr am Zug ist. Das bedeutet - wie bisher - daß der Spieler seinen Zug beendet hat (siehe oben Punkt 1.3)


6 Beendigung im Schnellschach-Modus (Quickplay-Finish, Art. 10)

6.1 Der in der deutschen Übersetzung gewählte Begriff ist nicht ganz glücklich, weil diese Partien nicht den Regeln des Schnellschachs unterliegen. Besser wäre: »Beendigung im beschleunigten Modus« (oder so ähnelich; die Schweizer sprechen vom »Endspurt-Modus«).

Diese Regeln sind nicht anwendbar auf den Aufschub-Modus (vgl. oben Nr. 2.1).

6.2 Der Spieler kann Remis - außer nach den allgemeine Regeln des Art. 9 - auch reklamieren, wenn der Gegner keine Gewinnanstrengungen mehr macht oder wenn die Partie mit normalen Mitteln nicht mehr zu gewinnen ist. Diese bisher schon bekannte Remisreklamation ist aber erst dann zulässig, wenn dem Spieler noch zwei Minuten oder weniger Bedenkzeit verbleiben (Art. 10.2). Stellt er seinen Remisantrag, so hält er die Uhr an und ruft den Schiedsrichter. Der Schiedsrichter hat nun entsprechend bisher geübter Praxis zwei Möglichkeiten:

Er ist davon überzeugt, daß der Anspruch berechtigt ist: dann gibt er Remis.

Der Schiedsrichter kann sich (noch) keine ausreichende Überzeugung bilden: dann läßt er weiterspielen und behält sich die Entscheidung vor. Allerdings (und das ist neu!) erhält dann der Gegner zunächst einmal zwei Minuten zusätzlicher Bedenkzeit. Der Schiedsrichter kann dann den weiteren Verlauf beobachten und ggf., wenn die zuvor beschriebenen Voraussetzungen nun doch vorliegen die Partie auch noch nach dem Fallen des Blättchens Remis geben.

Zur Erläuterung ist noch anzuführen, daß es hier nicht darum geht, ob der Gegner des reklamierenden Spielers bei bestmöglichem Spiel beider Spieler nur Remis erreichen kann, sondern darum, ob bei relativ geringen Fehlern ein Remis wahrscheinlich ist. Oder etwas drastischer: Es ist nicht Aufgabe dieser Regeln, den schwachen Spieler vor der Niederlage zu schützen, sondern Stumpfsinn am Brett zu vermeiden.

6.2 Wenn der Spieler einen irregulären Zug macht, so erhält der Gegner eine Zeitgutschrift von zwei Minuten. Macht ein Spieler innerhalb einer Partie drei illegale Züge, so wird ihm die Partie abgenommen (Art. 10.3). Das gilt auch im Schnellschach. Die Regeln wurde versehentlich nicht in Art. 7 aufgenommen. Über Art. 13.1 ist es dem Schiedsrichter aber erlaubt, auch bei Partien, die in einem anderen Modus gespielt werden, Strafen zu verhängen.

6.3 Auch bei der letzten Zeitkontrolle gilt, daß das Blättchen dann als gefallen gilt, wenn ein Sieler oder der Schiedsrichter dies feststellen. Eine ausdrückliche anderweitige Regelung, wie sie für das Schnellschach (Anhang B6, gilt auch für Blitzschach: Anhang C2) getroffen wurde, fehlt in Art. 10.

6.4 Anhang D regelt die Beendigung im Schnellschach-Modus bei Abwesenheit eines neutralen Schiedsrichters. In diesem Fall beendet der geltend gemachte Remisanspruch die Partie sofort. Die Stellung muß niedergeschrieben und vom Gegner bestätigt werden. Ferner muß, wenn der Spieler geltend macht, der Gegner habe keine Gewinnanstrengungen unternommen, der Spieler den vollständigen Partieverlauf notiert haben, ggf. nachnotiert haben; der Gegner muß dies bestätigen. Das Ganze wird bei einem Schiedsrichter oder Turnierleiter zur Entscheidung eingereicht.


7 Schnellschach

7.1 Es gelten die Regelungen des »Normalschachs« einschließlich der Regelungen über die Beendigung von Partien im Quickplay-Finish-Modus. Das gilt insbesondere für die Regelung über die Stellung der Uhr (Art. 6.4), die Regelungen über die folgen regelwidriger Stelungen und Züge (Art. 7, 10.3).

Es besteht keine Mitschreibepflicht.

7.2 Die umfangreichen Remistatbestände sind sämtliche in Wegfall gekommen. Die oben unter Punkt 6.1 beschriebene Regelung über die Geltendmachung eines Remisanspruchs innerhalb der letzten zwei Minuten Bedenkzeit Art. 10.2 der FIDE-Regeln) gilt auch hier.

7.3 Der Schiedsrichter darf von sich aus keine Zeitüberschreitung feststellen. Es kann aber für ein Turnier vorher vereinbart werden, daß der Schiedsrichter von Amts wegen Zeitüberschreitung feststellen darf, z.B. wenn es sich um wichtige Schnellschachpartien handelt, die als Stichkämpfe über Plazierungen entscheiden.


8 Blitzschach

8.1 Die Regeln verweisen zunächst auf die Schnellschach-Regeln, d.h. es gelten die allgemeinen Regeln, soweit die Schnellschachregeln und die Blitzschachregeln nichts besonderes enthalten. Das gilt insbesondere für die Regelung zur Position der Uhr. Es verbleibt sonach bei Art. 6.4 der allgemeinen Regeln, wonach der Schiedsrichter entscheidet, wo die Uhr zu stehen hat.

8.2 Die Remisreklamation nach Art. 10.2 ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Blitzschach gibt es sonach keine Regel, daß ein Spieler Remis beanspruchen könnte, weil sein Gegner ihn «über die Zeit heben will».

8.3 Hier sind die bisher breit ausgeführten Regeln auf wenige Sätze zusammen geschrumpft, ohne daß sich am bisherigen Inhalt etwas geändert hätte. So ist z.B. die bisherige umfangreiche Regel Nr. 4 über die Behandlung des regelwidrigen Zuges auf einen kurzen Absatz (Punkt C2) zusammengeschrumpft.

Die gedruckte deutsche Übersetzung von C3 Satz 2 («Ein regelwidriger Zug ist beendet,...«) ist nicht korrekt. Im englischen Original heißt es »completed«, also abgeschlossen gem. Art. 6.7). Dagegen lautet das Original von Satz 3 lauten: »Once the opponent has made his own move,...«, was »Beendigung« im Sinne von Art. 4.7 bedeutet.

8.4 Durch den Hinweis auf die Schnellschachregeln gilt natürlich auch hier (wie immer schon), daß der Schiedsrichter von sich aus keine Zeitüberschreitung feststellen darf. Es kann aber für ein Turnier vorher vereinbart werden, daß der Schiedsrichter von Amts wegen Zeitüberschreitung feststellen darf, z.B. wenn es sich um wichtige Schnellschachpartien handelt, die als Stichkämpfe über Plazierungen entscheiden.


9 Zusammenfassung

Vielen an den Regeln ist einfacher gefaßt. Manches ist jetzt dem Schiedsrichter überlassen, der damit mehr Verantwortung als früher für den Turnierablauf trägt.


München, 21.09.1997, 1. Spielleiter: Ralph Alt,