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Turnierordnung |
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Diese Turnierordnung gilt für alle Turniere des Kreises Mittelfranken Nord im Bezirksverband Mittelfranken im BSB e.V.
In den nachfolgenden Bestimmungen ist zu verstehen:
| unter | "Bezirk" | der Bezirksverband Mittelfranken |
| unter | "Kreis" | der Kreis Mittelfranken Nord |
| unter | "Verein" | jeder dem Kreis angehörende Schachverein, jede dem Kreis angehörende Schachabteilung |
| unter | "Spielgemeinschaft" | der mannschaftssportliche Zusammenschluß von Vereinen. |
Die vereinsrechtlichen Pflichten bleiben davon unberührt.
Spielgemeinschaften werden durch die Vorstandschaft unter folgenden Bedingungen zugelassen:
Spielgemeinschaften werden in spieltechnischer Hinsicht wie Vereine behandelt, mit der Maßgabe, daß alle beteiligten Vereine gesamtschuldnerisch haften und eine entsprechende Erklärung mit dem Antrag auf Zulassung der SG abgeben.
Der Kreis veranstaltet im Spieljahr folgende Turniere:
Für alle Meisterschaften gilt ein Rauchverbot. Weitere Turniere kann der Vorstand von Fall zu Fall beschließen. Den jeweiligen Austragungsmodus setzt die Spielleitung, für die Jugend die Jugendleitung fest.
Die Turniere nach Paragraph 3 werden durch die jeweilige Spielleitung unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Meldefrist mindestens 3 Wochen vor Ablauf der Frist ausgeschrieben. Das Mitglied ist nach Maßgabe der Ausschreibung zu melden. Nach dieser Meldefrist eingehende Meldungen können nur bei Vorliegen besonderer Umstände berücksichtigt werden. Über die Gültigkeit entscheidet der Vorstand.
Teilnahmeberechtigt an den Meisterschaften gemäß Paragraph 3 sind nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen alle Vereine und deren Mitglieder, sofern im Einzelfall nicht Sperren und Ausschlüssge entgegenstehen und die Meldefristen eingehalten sind. Im übrigen gilt die jeweils gültige Spielerpaßordnung des DSB und BSB, sofern die Turnierordnung nichts anderes vorsieht. Sollte die Ausstellung oder Umschreibung eines Paßes, trotz vorliegender vorläufiger Spielgenehmigung, für Stamm-, Ersatz- und nachgemeldete Spieler, nicht erfolgen können, so hat der betroffene Verein, ab dem Erhalt der Mitgliederliste vom DSB, 6 Wochen Zeit, die Richtigkeit der Erteilung einer beanstandeten vorläufigen Spielgenehmigung nachzuweisen. Gelingt ihm dies nicht, werden dem betroffenen Spieler eventuell erzielte Punkte zu Gunsten seines Gegners aberkannt.
Für alle Turniere gelten die Regeln des Weltschachbundes in ihrer jeweiligen Fassung soweit in dieser TO nichts anderes bestimmt ist, sowie die ergänzenden Regeln des Deutschen und des Bayerischen Schachbunds und des Bezirksverbandes Mittelfranken. Das Spieljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August eines jeden Jahrs.
Die Ausrichtung eines Turniers kann einem Verein widerruflich übertragen werden. Dieser Verein hat bei Verhinderung des Spielleiters auch den Turnierleiter zu stellen, der für einen ordentlichen Ablauf des Turniers verantwortlich ist.
Die Mannschaftsmeisterschaft wird in einer Kreisliga I, einer Kreisliga II, einer Kreisliga III und einer Kreisliga IV ausgetragen. Jeder Liga können mehrere Mannschaften eines Vereins angehören.
In den Kreisligen I, II und III besteht eine Mannschaft aus 8 Stamm- und bis zu 10 Ersatzspielern. In der Kreisliga IV setzt sich ab der Spielsaison 1994/95 eine Mannschaft aus 6 Stamm- und bis zu 12 Ersatzspielern zusammen. Nachmeldungen regelt Paragraph 13.
Eine Jugend- oder Schülermannschaft besteht aus 4 Stamm- und 8 Ersatzspielern. Die Stärken dieser Ligen setzt der Jugendleiter im Benehmen mit dem Vorstand fest. Er regelt auch den Auf- und Abstieg.
Die Kreisligen I, II und III müssen je 10 und dürfen nicht mehr als 10 Mannschaften umfassen. Der Sieger der Kreisliga I steigt in die Bezirksliga II auf, die ersten beiden der Kreisliga II steigen in die Kreisliga I auf. Der Zweitplazierte ist berechtigt einen Stichkampf gegen den Zweiten des Kreises Mitte um den Aufstieg auszutragen.
Aus den Kreisligen I und II steigen die beiden letztplazierten Mannschaften ab. Die Auffüllung auf 10 Mannschaften erfolgt zu Gunsten der Absteiger aus diesen Klassen. Der Letztplazierte steigt in jedem Fall ab. Ist nach vollzogenem Auf- und Abstieg die Sollstärke in einer Kreisklasse nicht erreicht, erhalten die Nächstplazierten ein Aufstiegsrecht.
Die Staffeleinteilung der Kreisligen III und IV inklusive Auf- und Abstieg erfolgt nach dem unten stehenden Schema. Für die Anzahl der Kreisligen und den Auf- und Abstieg ist die Anzahl der Mannschaften entscheidend.
Bei 41 und 42 Mannschaften wird in der Kreisliga IV die Meisterschaft nach dem "Berliner System" in 9 Runden ausgetragen.
Die Gruppeneinteilung erfolgt durch die Kreisspielleitung auf Grund der Plazierung des Vorjahrs. Steigt eine Mannschaft aus einer Liga des Bezirks in den Kreis ab, so erhöht sich die Zahl der Absteiger aus den Kreisligen entsprechend, wenn dadurch die Ligastärke von 10 Mannschaften überschritten wird.
| Anzahl aller Mannschaften in den Kreisligen | Anzahl in K III Aufstieg/Abstieg |
Anzahl in K IV Aufstieg |
|---|---|---|
| 36 | 08 1; 08 1 |
|
| 37 | 09 1; 08 1 |
|
| 38 | 10 2 / 2 | 08 2 |
| 39 | 10 2 / 2 | 09 2 |
| 40 | 10 2 / 2 | 10 2 |
| 41 | 10 2 / 2 | 11 2 |
| 42 | 10 2 / 2 | 12 2 |
| 43 | 10 2 / 2 | 07 1: 06 1 |
| 44 | 10 2 / 2 | 07 1; 07 1 |
| 45 | 10 2 / 2 | 08 1; 07 1 |
| 46 | 10 2 / 2 | 08 1: 08 1 |
| 47 | 10 2 / 2 | 09 1: 08 1 |
| 48 | 10 2 / 2 | 09 1; 09 1 |
| 49 | 10 2 / 2 | 10 1; 09 1 |
| 50 | 10 2 / 2 | 10 1; 10 1 |
| 51 | 10 2 / 2 | 07 1; 07 1; 07 1 |
| 52 | 10 2 / 2 | 08 1; 07 1; 07 1 |
| 53 | 10 2 / 2 | 08 1; 08 1; 07 1 |
| 54 | 10 2 / 2 | 08 1; 08 1; 08 1 |
| 55 | 10 2 / 2 | 09 1; 08 1; 08 1 |
| 56 | 10 2 / 2 | 09 1; 09 1; 08 1 |
| 57 | 10 2 / 2 | 09 1; 09 1; 09 1 |
| 58 | 10 1 / 2; 10 1 / 2 | 09 2; 09 2 |
| 59 | 10 1 / 2; 10 1 / 2 | 10 2; 09 2 |
| 60 | 10 1 / 2; 10 1 / 2 | 10 2; 10 2 |
Jede neu in den Kreis aufgenommene Mannschaft hat ungeachtet ihrer vermutlichen Spielstärke im ersten Jahr in der untersten Kreisliga zu beginnen. Die Spielberechtigung in den Kreisligen I, II und III kann nur durch jährliche Teilnahme erhalten werden.
Jede Mannschaft muß einen Mannschaftsführer haben, der für die Meldung des Ergebnisses an den zuständigen Spielleiter verantwortlich ist.
Die Mannschaftsmeldung (Stamm- und Ersatzspieler) ist gemäß dem vom Kreis ausgegebenen Formular so oft einzureichen, wie dies von den Spielleitern vor Saisonbeginn festgelegt wird. Änderungen bei Mannschaftsmeldungen müßen bis zum 30.6., die namentliche Mannschaftsmeldung bis zum 31.8. beim 1. Kreisspielleiter eingehen. Für Jugendmannschaften müssen entsprechende Meldungen bis zum 20.7. bzw. 31.8. beim 1. Jugendleiter eingehen.
Nachmeldung von maximal 2 Spielern pro Mannschaft am Ende der Ersatzspielerliste ist möglich. In der K III und K IV, sowie in den Jugendligen 5 Spieler. Voraussetzungen für den Einsatz von nachgemeldeten Spielern sind:
Vor Wettkampfbeginn sind auf Verlangen dem Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft die Spielerpässe bzw. die vorläufige Spielberechtigungen der einzusetzenden Mannschaftsmitglieder zur Kontrolle vorzulegen. Können ausnahmsweise einer oder mehrere Spielerpässe bzw. vorläufige Spielberechtigungen vor Beginn des Wettkampfs nicht vorgelegt werden, so gelten die betreffenden Partien als unter Vorbehalt gespielt. Die Spielerpässe bwz. die vorläufigen Spielberechtigungen sind binnen einer Woche dem gegnerischen Mannschaftsführer oder dem Kreisspielleiter nachzureichen. Soweit die Vorlage des Spielerpasses auf Verlangen nicht nachgeholt wird, werden die betreffenden Partien für die säumige Mannschaft genullt. Nach Beginn des Wettkampfs sich auf die Mannschaftsaufstellung beziehende Proteste sind mit Ausnahme durch den Kreisspielleiter bei der Kontrolle der eingehenden Ergebnisse, nicht statthaft, sofern der Protestgrund bei Beginn des Wettkampfs erkennbar war oder sein mußte. Bei regelwidriger Besetzung sind die Partien an diesem Brett und an allen nachfolgenden Brettern durch den Kreisspielleiter für verloren zu erklären. Bei Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung wird vom zuständigen Kreisspielleiter der Wettkampf mit 0:8 Punkten für verloren erklärt.
Die Wettkampftermine setzt die Spielleitung fest. Die Wettkämpfe sind an diesen Tagen auszutragen. Wettkampftermine sind Freitag 19.30 Uhr, Samstag und Sonntag 14 Uhr. Jeder Verein gibt auf der Mannschaftsmeldung für die jeweilige Mannschaft bindend für die ganze Saison einen Heimkampftag an. An diesem Tag muß der Heimverein für ein Spiellokal sorgen. Der Wettkampf ist an diesem Tag auszutragen. Den Vereinen steht es frei frühere Termine zu vereinbaren. Federführend für das Zustandekommen des Wettkampfs ist der Heimverein. Eine Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie mindestens eine Woche vor dem zu vereinbarenden Termin im Zweifel schriftlich getroffen wurde. Die Vereinbarung ist endgültig. Spätere Termine bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Kreisspielleiter. Anspruch auf Verlegung hat ein Verein nur bei Abstellung von Stammspielern auf höherer Ebene. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen. Eine Nachverlegung der beiden letzten Runden ist ausgeschlossen. Der jeweilige Spielleiter setzt zu Beginn der Saison den Termin fest, an dem alle Wettkämpfe der letzten Runde in der betreffenden Klasse gespielt werden müssen.
Tritt eine Mannschaft ohne höhere Gewalt ( nachweispflichtig ) zu dem bestimmten oder vereinbarten Wettkampf nicht an, so hat sie den Wettkampf mit 8:0 und bei Vierermannschaften mit 4:0 verloren. Tritt ein Verein zweimal zu einem Wettkampf nicht an, wird er vom Punktspielbetrieb der laufenden Saison ausgeschlossen. Eventuell gespielte Wettkämpfe werden gestrichen. Der Verein steigt in die niedrigere Klasse ab. Das Ergebnis des Wettkampfs ist durch den gastgebenden Verein, nach Massgabe der vom Verband eingeführten Vordrucke, spätestens mit dem Poststempel am Tage nach dem Wettkampfwochenende der Kreisspielleitung zu melden. Die Meldung ist von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben. Eine fernmündliche Meldung ist unmittelbar nach dem Wettkampfende an den Ergebnisdienst abzugeben. Unterbleibt die termingerechte Meldung, so ist ab dem ersten Mal jeweils eine Geldbusse von DM 10,- an den Kreisverband zu entrichten.
Der Gastverein führt an den ungeraden Brettern die weissen Steine. Die Bedenkzeit beträgt für jeden Spieler 2 Stunden für 40 Züge zusätzlich 30 Minuten für den Rest der Partie. In der K I beträgt die zusätzliche Spielzeit statt 30 , 60 Minuten. Für die zusätzliche Spielzeit gelten die Schnellschachregeln der Fide in der jeweils gültigen Fassung. Ein Abbruch einzelner Partien ( Hängepartien ) oder des gesamten Wettkampfs ist nicht zulässig.
Die Rangfolge richtet sich nach der Summe der Mannschaftspunkte. Für einen gewonnenen Wettkampf erhält die Mannschaft 2 Punkte, für einen unentschiedenen Wettkampf erhält sie einen Punkt. Erreichen mehrere Vereine die gleiche Summe von Mannschaftspunkten, so entscheidet über die Reihenfolge unter ihnen die Summe der erzielten Brettpunkte. Punkt- und brettpunktgleiche Mannschaften werden auf den gleichen Rang gesetzt. Entscheidet dieser Platz über Auf- oder Abstieg, so ist ein Stichkampf durch den Kreisspielleiter anzusetzen. Die Farbfolge der einzelnen Bretter ist umgekehrt als beim ersten Aufeinandertreffen. Bei unentschiedenem Ausgang entscheidet die Berliner Wertung. Ist auch diese gleich, erfolgt ein Rückspiel mit umgekehrtem Heimrecht. Ist auch danach keine Entscheidung gefallen, wird gelost.
Verzichtet ein Verein auf das Recht des Aufstiegs, so steht dies der nächstplazierten Mannschaft zu.
Fahrtkosten werden für die Mannschaftskämpfe nicht vergütet. Das zu entrichtende Startgeld pro Mannschaft wird in der HV des Kreises festgesetzt.
Den Termin für die Austragung des Turniers setzt die Vorstandschaft fest.
Die Bedingungen werden vom Vorstand, aufgrund der eingehenden Meldungen, den Teilnehmern mitgeteilt.
Über die Zahl der an der Bezirkseinzelmeisterschaft teilnehmenden Vertreter entscheidet der Bezirksspielleiter. Die Meldungen zu diesem Turnier erfolgen durch den Kreisspielleiter aufgrund der vom Teilnehmer erreichten Plazierung.
Die Kosten der Einzelmeisterschaften werden im Zweifelsfall gleichmässig auf die Teilnehmer umgelegt.
Kommt ein Turnier um die jeweilige Kreiseinzelmeisterschaft nicht zustande, entscheidet die Vorstandschaft über die zur Bezirkseinzelmeisterschaft zu entsendenden Spieler.
Die Jugend- und Mädchenmeisterschaften sind so rechtzeitig zu veranstalten, daß die Teilnehmer für die Bezirkseinzelmeisterschaft gemeldet werden können. Das Nähere regelt der Jugendleiter.
Die Meisterschaften sind so rechtzeitig zu veranstalten, daß eine termingerechte Meldung an den Bezirk möglich ist.
Die Kosten der Pokalmeisterschaft gehen zu Lasten der Vereine.
Kein Spieler darf für 2 Mannschaften des gleichen Vereins eine Qualifikation zum ranghöheren Turnier erwerben.
Für den reibungslosen Ablauf der vorstehenden Turniere auf Kreisebene sind die Spielleiter verantwortlich. Mit einer Geldbusse in Höhe des Startgeldes werden Spieler bestraft, die ohne Vorliegen höherer Gewalt zu einem bestimmten, vorher angesetzten Turnier bzw. einer Partie nicht antreten, ohne dies dem Gegner und der Turnierleitung 24 Stunden vorher mitgeteilt zu haben.
Den Spielleitern steht das Recht zu, bei Vorliegen überregionaler Gründe einen Mannschafts- oder Einzelwettkampf zu verlegen. Er ist an keine Frist gebunden und hat seine Entscheidungen unverzüglich nach Bekanntwerden des Hinderungsgrunds bekannt zu geben. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Proteste sind innerhalb einer Woche nach Eintritt des Falles ( Poststempel ) an den zuständigen Spielleiter zu richten. Sie sind hinreichend zu begründen und können sich nur auf die Verletzung der Paragraphen der TO beziehen, sowie auf die Fide-Regeln, bzw. der Ergänzungsregeln des DSB und BSB.
Der Spielleiter entscheidet in 1. Instanz, Widerspruch ist einzulegen an den Kreisvorstand, dann an den Bezirksspielleiter, an den Bezirksvorstand und letztinstanzlich an den Bundesrechtsausschuss des Bayerischen Schachbundes.
Das Recht des Kreisspielleiters, Protest nach Prüfung der eingehenden Mannschaftsberichte zu erheben, bleibt unberührt. Schlussbestimmungen
Änderungen der TO müssen mit Mehrheit von der Kreisversammlung beschlossen werden. Stimmenthaltungen zählen als abgegebene Stimmen.
Die Bestimmungen der TO und der Rechts- und Verfahrensordnung des Bezirksverbandes gelten im Zweifelsfall sinngemäss. Diese TO, angenommen am 3.9.1966, wurde im
überarbeitet und auf der Hauptversammlung am 21.9.96 in der vorliegenden Form angenommen.
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Letzte Änderung: 13.Februar1997 Günter Niklaus |