Spiel zwischen Sehenden und Sehbehinderten (gesetzlich: Blinden)
Regeln für das Zweibrettspiel

 1. Im Turnierschach zwischen Sehenden und Sehbehinderten Spielern ist das Spielen
    an zwei Brettern vorgeschrieben. Der Sehende benützt ein normales Schachbrett,
    der Sehbehinderte ein Steckschach mit folgenden Merkmalen:
    a) Mindestgröße 20 x 20 cm
    b) Erhöhte schwarze Felder
    c) Markierung der schwarzen Steine

 2. Die Züge sind entsprechend dem algebraischen System deutlich anzusagen, vom
    Gegner zu wiederholen und auf seinem Brett auszuführen.

 3. Auf dem Brett des sehbehinderten Spielers gilt ein Stein als "berührt", wenn er
    aus der Sicherungsöffnung herausgezogen ist.

 4. Ein Zug des sehbehinderten Spielers ist "ausgeführt", wenn
    a) ein Stein in eine Sicherungsöffnung gesteckt
    b) im Falle einer Wegnahme der geschlagene Stein von dem Brett des am Zug
       befindlichen Spielers entfernt und
    c) der Zug angesagt worden ist.
    Erst dann darf die Uhr des Gegners in Gang gesetzt werden.

 5. Eine spezielle Uhr für Sehbehinderte ist zulässig. Die Uhr soll folgende
    Bedingungen enthalten:
    a) ein Zifferblatt mit verstärkten Zeigern; alle 5 Minuten müssen durch einen
       erhabenen Punkt, alle 15 Minuten durch zwei erhabene Punkte markiert sein
    b) ein leicht zu fühlendes Fallblättchen. Dieses soll so angebracht sein, dass
       der sehbehinderte Spieler nach Möglichkeit den Minutenzeiger während der
       letzten 5 Minuten der vollen Stunde ertasten kann.
    c) Eine Uhr, die den sehbehinderten Spieler auf mechanische Weise auf den Beginn
       der letzten 5 Minuten vor der vollen Stunde aufmerksam macht ist zulässig.

 6. Der sehbehinderte Spieler darf die Partie in Blindenschrift notieren oder auf
    einen Tonträger sprechen.

 7. Ein Versprechen bei der Zugansage muss sofort und vor dem Ingangsetzen der Uhr
    des Gegners berichtigt werden.

 8. Ergeben sich auf den Brettern unterschiedliche Stellungen, so sind diese unter
    Hinzuziehung des Wettkampfleiters und unter Zuhilfenahme der Partieaufzeichnungen
    zu berichtigen. Falls die Aufzeichnungen übereinstimmen, muss der Spieler, der
    einen falschen Zug ausgeführt hat, hinnehmen, dass die Stellung der Partieauf-
    zeichnung angeglichen wird.

 9. Stimmen bei unterschiedlichen Stellungen auch die Partieaufzeichnungen nicht
    überein, so sind die Zuge bis zur Übereinstimmung der Notation zurückzunehmen.
    Die verbrauchte Zeit ist vom Wettkampfleiter zu korrigieren.

10. Benötigt ein Spieler während der Partie einen Helfer, so kann der Wettkampfleiter
    diesen auf Verlangen eines Spielers eine oder mehrere der nachfolgenden
    Aufgaben übertragen:
    a) die Züge des sehbehinderten Spielers auf dem Brett des Gegners ausführen
    b) die Züge des sehenden Spielers ansagen
    c) die Züge des Sehbehinderten Spielers aufzuschreiben und dessen Uhr zu drücken
    d) des sehbehinderten Spieler auf dessen Fragen die Zahl der Züge und die von
       beiden Spielern verbrauchte Bedenkzeit mitzuteilen
    e) Zeitüberschreitung zu reklamieren
    f) Bei Hängepartien die notwendigen Formalitäten zu erledigen.
 
11. Im Übrigen gelten die allgemeinen Schachregeln.

Bei der Zugansage sollte man sich für die Linien folgender Begriffe bedienen:
A = Anton     B= Berta        C = Cäsar       D = Dora
E = Emil      F = Friedrich   G = Gustav      H = Heinrich

Harald Ettl, BSG 1955 Nürnberg - 21.03.01

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